Bundesland: Bayern Autor: Ebert ä Halle Zusammen,
ich hätte eine Frage zur Entrauchung von Industriegebäuden.
Müssen bei Industriegebäuden Lufträume (keine Nutzung), die sich dadurch ergeben, dass eine abgehängte Decke unter den Dachbindern (Höhe etwa 2 m) angebracht wird, einen Rauchabzug erhalten. Die Binderspannweite beträgt ca. 40 m, der Binderabstand etwa 8 m, Die Binderhöhe etwa 2 m, das Gesamtvolumen eines solchen Luftraumes beträgt somit etwa 600 m?.
Ich finde in keiner Verordnung oder Richtlinie über die Entrauchung solcher Lufträume irgendwelche Angaben.
Kann ich daher davon ausgehen, dass diese Lufträume keine Entrauchung benötigen?
Mit freundlichem Gruß
H. Ebert